AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

VWI-ESTIEM Hochschulgruppe Siegen e.V.

Paul-Bonatz-Straße 9-11

D-57076 Siegen

nachfolgend Veranstalter genannt.

§ 1 Anmeldung

1. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich unter Verwendung
des Anmeldeformulars „Anmeldung_WI-Tag_2017“, durch den Aussteller, einzureichen per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg.

2. Die Anmeldung ist ein unwiderrufliches Vertragsangebot an den Veranstalter, an das der Aussteller bis zum Beginn der Veranstaltung gebunden ist.
VWI-ESTIEM

3. Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Veranstalters der Messe als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Messe Beschäftigten an.

§ 2 Vertragsschluss

1. Mit schriftlicher Bestätigung der Zulassung kommt der Vertrag zwischen dem Anmelder als Aussteller und dem Veranstalter zustande. Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für deren Erteilung
nicht vorlagen oder später weggefallen sind.

2. Über die Zulassung der Anmelder entscheidet der Veranstalter. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller und Anbieter von der Teilnahme ausschließen.

§ 3 Standeinteilung

1. Die Standeinteilung erfolgt durch die Messeleitung nach Gesichtspunkten, die durch das Konzept gegeben sind. Bis zum Anmeldeschluss ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangsdatums der Anmeldung für die Zuteilung ohne Belang.

2. Standwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

3. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, die Ein- und Ausgänge zum Messe-/Ausstellungsgelände sowie die Notausgänge und Durchgänge in den Hallen und Freigeländen aus zwingenden Gründen zu verlegen.

4. Kurzfristige Änderungen der Standeinteilung sind, in Absprache mit dem Anmelder, aus organisatorischen Gründen möglich.

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnung erfolgt nach Ablauf der Veranstaltung und beinhaltet alle zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen.

2. Der Rechnungsbetrag zzgl. der gesetzlichen MwSt. ist entsprechend dem auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziel fällig.

3. Beanstandungen der Rechnungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung schriftlich gegenüber dem Veranstalter erfolgen.

4. Sofern sich der Aussteller mit seiner Zahlung in Verzug befindet, wird für jedes erhobene Mahnschreiben eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 erhoben. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

§ 5 Haftung und Versicherung

1. Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transports und während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl, etc. ist Angelegenheit des Ausstellers.

2. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Ausstellungsbeteiligung Dritten gegenüber verursacht werden, einschließlich Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände sowie am Ausstellungsgelände und dessen Einrichtungen entstehen.

3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, es sei denn, ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

§ 6 Rücktritt des Ausstellers

1. Der Rücktritt bedarf eines schriftlichen Antrages.

2. Bei Absagen von Ausstellern berechnet der Veranstalter dem Aussteller folgende Kosten:
• Bei einer Absage bis zum 10.08.2017 entstehen dem Anmelder keine Kosten
• Bei einer Absage nach dem 10.08.2017 entstehen dem Anmelder die vollen Kosten des Auftragsvolumens, es sei denn der Veranstalter kann die vom Anmelder gemietete Standfläche anderweitig vermieten. Hierbei entstehen nur Verwaltungskosten in Höhe von 250€ zzgl. MwSt.

§ 7 Höhere Gewalt

1. Kann die Messe aufgrund eines Umstandes, den weder der Veranstalter noch der Aussteller zu vertreten hat, nicht stattfinden, können dem Aussteller die bei dem Veranstalter in Auftrag gegebenen Arbeiten in Höhe der entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.

2. Muss die Messe aufgrund des Eintritts höherer Gewalt verkürzt, verlegt oder abgesagt werden, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete.

§ 8 Bild- und Tonaufnahmen

1. Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und
-ständen, sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen.

2. Der Veranstalter ist berechtigt das Material für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung des Veranstalters anfertigen.

§ 9 Werbung

1. Werbung aller Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen, aber auch die Ansprache von Besuchern, ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes und auf den zur Verfügung gestellten Werbeflächen erlaubt.

§ 10 Auf- und Abbau

1. Beanstandungen der Lage, Art oder Größe des Standes müssen vor Beginn des eigenen Aufbaus der Messeleitung gemeldet werden.

2. Die Stände dürfen erst nach Schluss der Veranstaltung abgebaut werden. Die Dauer der Abbauzeit ist unbedingt einzuhalten. Nach Ablauf der Abbauzeit ist die Messe berechtigt, den Abbau sowie den Abtransport und die Einlagerung von Ausstellungsgütern auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

3. Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Materials haftet der Aussteller. Die Messe-/Ausstellungsfläche ist wie in dem übernommenen Zustand spätestens zu dem, für die Beendigung des Abbaus festgesetzten Termin, zurückzugeben.

§ 11 Standgestaltung

1. Eine Überschreitung der jeweiligen Standbegrenzung ist in jedem Falle unzulässig. Eine Überschreitung der vorgeschriebenen Aufbauhöhen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Messeleitung. Die Messeleitung kann verlangen, dass Messestände, deren Aufbau nicht genehmigt ist bzw. die nicht den Aufstellungsbedingungen entsprechen, geändert oder entfernt werden.

§ 12 Datenschutzrechtliche Bestimmungen

1. Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz zu geschäftlichen Zwecken speichert, verarbeitet oder weiterleitet.

2. Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter die Geschäftsdaten speichert oder verarbeitet, soweit dies für die Zwecke der Messe oder der mit der Messe verbundenen Unternehmen erforderlich ist oder ein sonstiges berechtigtes Interesse besteht.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Siegen.

3. Ansprüche, die der Aussteller gegen die Veranstalter, die nicht spätestens zwei Wochen nach Ende der Messe schriftlich geltend gemacht werden, sind verwirkt.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages/Vertragsgestaltung einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, deren Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.